inkl. Zulassung vom Jugendamt
Vor Eröffnung der von Ihnen beauftragten Kinderbetreuung steht ein letzter Punkt an - das Genehmigungsverfahren beim örtlichen Träger der Jugendhilfe.
An sich ist dieser Punkt reine Formsache. Wir haben bereits in den vorhergehenden Schritten an alle Stolpersteine und scheinbaren Fallen gedacht und im Dialog mit den Behörden vorab alles geklärt.
Dennoch ist eine Zulassung gemäss Sozialgesetzbuch Acht unumgänglich. Dies hat sowohl fachliche, versicherungstechnische und finanzielle Gründe.

Bevor nun die Kinder in der Eingewöhnungsphase eine ganz neue Welt entdecken werden, lassen Sie uns noch einmal die absolvierten Meilensteine Revue passieren:
- Abstimmung der Lage
- Abstimmung der inhaltlichen Ausrichtung (Konzept)
- Personalsuche
- Personalqualifizierung
- Suche geeigneter Räume
- Herrichten kindgerechter Räume
- Abnahme von Personal und Räumen durch die genehmigende Behörde
Parallel zu dem eigentlichen Errichtungsprozess werden wir Ihre Einrichtung in die lokalen Netzwerke und Strukturen einführen, so dass ein dauerhaft qualifiziertes Angebot gesichert ist.
